Hinweisgeber-System

Das Hinweisgeber-System ist Teil unserer vertrauensbasierten Unternehmenskultur. Zu einer positiven und offenen Unternehmenskultur gehört die Einhaltung gesetzlicher, gesellschaftlicher und wesentlicher interner Regeln. Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen oder Risiken, welche die Finetech GmbH & Co. KG oder das Tochterunternehmen Martin GmbH gefährden könnten. Durch Ihren Hinweis helfen Sie, Missstände frühzeitig aufzudecken und sichern den nachhaltigen Erfolg von Finetech und Martin.

Das Prinzip ist einfach: Mitarbeiter und Externe, die bei Finetech oder einer Tochterfirma eine Lücke bei der Einhaltung von Gesetzen oder Regelungen erkennen, können eine Meldung abgeben. Es steht zur Auswahl, ob die Meldung anonym oder unter der Angabe des Namens erfolgt. Sie können eine Meldung abgeben, unabhängig davon, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht.

Um Vertraulichkeit zu gewährleisten, arbeitet Finetech mit einem externen Partner mit anwaltlicher Expertise zusammen.

FAQ

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit Juli 2023 in Kraft und stellt die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie von Dezember 2021 dar.

Ziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz von Hinweisgebern sowie anderen von einer Meldung betroffenen Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen keinerlei Benachteiligungen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes drohen.

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind dadurch verpflichtet, eine eigene Meldestelle (z.B. ein Hinweisgebersystem) einzurichten, die neutral und unabhängig agieren kann.

Das Hinweisgeberportal dient der Erkennung und Vermeidung von erheblichen Risiken für das Unternehmen. Es kann jeder Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten gemeldet werden. Mögliche Kategorien, in denen ein Fehlverhalten angezeigt werden kann, erstrecken sich z.B. von Datenschutzverstößen und wettbewerbswidrigen Absprachen bis hin zu Korruption, Diebstahl oder Geldwäsche. Das Portal ist vor allem für das Melden von schwerwiegendem Fehlverhalten gegen geltendes Recht, Normen oder Unternehmensrichtlinien gedacht.

Ein Hinweisgeber sollte nur solche Informationen weitergeben, von deren Richtigkeit er nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt ist.

Ein Hinweis kann elektronisch, telefonisch oder persönlich erfolgen – auch die anonyme Abgabe ist möglich.

Entgegengenommen werden die Hinweise durch unseren Compliance Dienstleister. Die verantwortlichen Rechtsanwälte informieren den Hinweisgeber über den Eingang der Meldung, bewerten den Hinweis aus juristischer Perspektive, leiten entsprechende Maßnahmen ein und informieren den Hinweisgeber spätestens drei Monate nach Hinweisgabe über die ergriffenen Maßnahmen.

Wir ermutigen aber auch solche Sachverhalte auf den etablierten Berichtswegen zu melden. Diese sind:

  • Vorgesetzten
  • Geschäftsführung
  • Personalabteilung
  • Feedback-Kanal


Finetech erwartet von Führungskräften und Vorgesetzten auf allen Hierarchieebenen, solche Meldungen ernst zu nehmen, sie vertraulich zu behandeln und mit den entsprechenden Vorgaben und erforderlichen Maßnahmen zeitnah aufzuklären, um den Missstand zu beseitigen.

Ja. Sämtliche Beschwerden und Meldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und können auch ohne Nennung des Namens abgegeben werden. Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Alle unsere Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Meldungen an unsere Meldestelle verpflichtet.

Ratisbona Compliance GmbH
Trothengasse 5
93047 Regensburg

Tel: +49 941 20603841
E-mail: info@ratisbona-compliance.de

www.ratisbona-compliance.de

Wie kann ich einen Hinweis geben?

Folgen Sie diesem Link zum Hinweisgeberportal.

Hier finden Sie unsere Hinweisgeberrichtlinie als PDF.

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